Werde ich Domaineigner (Admin-C) der bestellten Domains?

 

Ja, Sie werden als Domaineigner und Admin-C eingetragen und haben somit alle Rechte an der beantragten Domain.

 

Wichtiger Hinweis:
Die Veröffentlichung der Inhaberdaten in den Whois-Servern der jeweiligen NICs ist zwingende Voraussetzung für die Registrierung einer Domain. Sie sind als Domaininhaber z.B. auch verantwortlich für die Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Markenschutzrechte). Sie können also keine Domain besitzen und „inkognito“ bleiben. Ein Eintrag beim zuständigen NIC und dem zuständigen Whois-Server ist in etwa vergleichbar mit einem Eintrag im Handelsregister.

 

Die Registrierungsbedingungen der DENIC können Sie hier nachlesen:

pfeil  DENIC Domainbedingungen